Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag (Auszug) Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe, herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt (dies kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich geschehen) oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastwirt (Hotelier/Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
D.h. dem Gast gegenüber ist der Vermieter verpflichtet, die reservierte Unterkunft auch wirklich zur Verfügung zu stellen. Tut er das nicht, so muss er den entstandenen Schaden ersetzen. Dies kann z.B. darin bestehen, dass der Gast Mehraufwendungen für das Anmieten einer Ersatzunterkunft in Kauf nehmen muss. Selbstverständlich ist der Gast auch in diesem Fall verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
4.1 Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, und zwar für die gesamte vorgesehene Aufenthaltsdauer, abzüglich der vom Gastwirt eingesparten Aufwendungen.
Der Gast hat auch dann seinen Verpflichtungen nachzukommen, wenn er die bereitgestellte Unterkunft nicht bezieht, diese vor Vertragsbeginn (Anreisedatum) abbestellt, gar nicht erscheint, verspätet anreist oder vorzeitig abreist.
4.2 Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung und gegebenenfalls Frühstück 20 % des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 % des Pensionspreises.
5.1 Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5.2 Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Reise-Rücktrittsversicherung

Bei der Reservierung eines Hotel- oder Pensionszimmers bzw. einer Ferienwohnung haftet der Gast im Falle des Rücktritts vom Vertrag für die vereinbarten Stornokosten (siehe oben). Um dieses finanzielle Risiko abzusichern, bieten wir für unsere Gäste einen neuen, günstigen Versicherungsschutz speziell für „Reisen in Deutschland“ an. Formulare erhalten Sie unverbindlich von uns.

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